Zusatzangebot Fachhochschulreife
Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung
In der „Verordnung über berufsbildende Schulen“, der BbS-VO vom Juli 2002, wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Auszubildende parallel zum Besuch der Berufsschule die Fachhochschulreife erwerben können.
Die Multi Media BBS bietet Ihnen seit dem Schuljahr 2004/2005 diese Weiterbildung als Zusatzangebot an.
Eingangsvoraussetzungen
An den Kursen kann teilnehmen, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – oder einen gleichwertigen Bildungsstand vor Beginn der Berufsausbildung erworben hat und sich in einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung befindet.
Die Abschlussprüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife müssen vor dem beruflichen Abschluss (IHK-Prüfung) liegen.
Beginn und Dauer
Es müssen während der Berufsausbildung insgesamt drei Kurse besucht werden und jeweils mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden.
| Die Kurse im Überblick | |
|---|---|
Deutsch | wird während des Berufsschulunterrichtes im Rahmen eines Wahlpflichtkurses (WPK) durchgeführt. |
Englisch | wird während des Berufsschulunterrichtes im Rahmen eines Wahlpflichtkurses (WPK) durchgeführt. Dieser Kurs wird alle zwei Jahre alternierend mit dem Deutschkurs angeboten |
Mathematik | wird in einem wöchentlich stattfindenden Abendkurs durchgeführt. Dauer: 1 Jahr. Dieser Kurs wird jedes Jahr neu angeboten. Beginn ist jeweils der Schuljahresanfang. |
Abschlussprüfung
Die Kurse schließen jeweils mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Die Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife hat bestanden, wer in den Fächern des Zusatzangebotes, das heißt in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen hat. Eine mangelhafte Leistung in einem einzigen Fach des Zusatzangebotes kann durch mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach des Zusatzangebotes ausgeglichen werden, wenn nicht bereits im Abschlusszeugnis zwei mangelhafte Leistungen oder eine ungenügende Leistung auszugleichen sind.
Wiederholung der Abschlussprüfung
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie nach erneuter Teilnahme an dem entsprechenden Kurs wiederholen. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss den Antrag auf eine freiwillige Wiederholung einzelner Kurse nach Prüfung ob eine Wiederholung hinreichend aussichtsreich erscheint stattgeben. Eine Wiederholung der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist nur möglich, wenn die Berufsausbildung und die Berufsschule noch nicht abgeschlossen ist.
Kosten
Schulgeld oder Prüfungsgebühren werden nicht erhoben.
Weitere Informationen und Anmeldung
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Berufsschule Anlage 1 § 3
Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Sie können sich ab sofort bei Frau David im Raum 3.03 anmelden.
Telefon
mmbbs.de