Neuordnung „Mediengestalter/-in Digital und Print“ ab 1.8.2023

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Am 17. Mai 2023 wurde die Neuordnung des Berufs „Mediengestalter/-in Digital und Print“ erlassen.

Sie wird ab dem 1. August 2023 für alle Fachrichtungen des Ausbildungsberufs gelten. Im Zuge der Neuordnung wurde die Struktur der Ausbildung an aktuelle wirtschaftliche und technische Entwicklungen angepasst. Folgende Fachrichtungen des/der Mediengestalters/-in Digital und Print können von den Auszubildenden erlernt werden:

  • Onlinemedien
  • Printmedien
  • Designkonzeption
  • Projektmanagement

Die Anmeldung erfolgt über die Webseite der MMBbS im Bereich Anmeldung.

Weitere Informationen zur Neufassung finden Sie unter:

https://zfamedien.de – Website des Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien, alle Informationen zusammengefasst

Infobroschüre der ZFA zur Neuordnung

Link zum Rahmenlehrplan